Der Arbeitgeberverband und der Ärzteverein haben ein Credo der Zusammenarbeit unterzeichnet, welches unter anderem die Anwendung des „Neuen Arztzeugnisses“ beinhaltet. Das neue Arztzeugnis setzt sich langsam durch. Aus Sicht der Arbeitgeber könnte auf Arztzeugnisse bei Kurzabsenzen (bis 3 Tage) pauschal verzichtet werden und damit dieses Hindernis reduziert werden.
Die Mitglieder des Ärztevereins sind bereit, auf Anfrage des jeweiligen Arbeitgebers ein detailliertes Arztzeugnis zu erstellen. Die Mitglieder des AGV entschädigen ein solches Arztzeugnis pauschal mit Fr. 60. Die Mitglieder des AGV erteilen den Ärztinnen und Ärzten zudem jederzeit die entsprechenden Informationen über die Tätigkeit und stellen bei Bedarf auch eine exakte Arbeitsplatzbeschreibung zur Verfügung.
Der Ärzteverein empfiehlt seinen Mitgliedern auf Verlangen des Arbeitgebers und nach Einholung der Zustimmung des Patienten / der Patientin die relevanten Unterlagen dem Vertrauensarzt / der Vertrauensärztin zuzustellen und diesem / dieser die verlangten Auskünfte zu erteilen. Der Aufwand des Vertrauensarztes / der Vertrauensärztin wird durch den Arbeitgeber entschädigt.
Compasso hat mit dem Ressourcenorientierten Eingliederungsprofil (REP) eine Hilfestellung zur Arbeitsplatzbeschreibung durch den Arbeitgeber geschaffen, welche es dem Arzt erlaubt, das Arztzeugnis präziser und arbeitsplatzorientiert zu verfassen.